Hersteller, Lieferant, Dienstleister und Anbieter für Feuerlöscher, Prüf- und Fülldienst, Rauchmelder
Brandschutztechnik Mäder 17509 Lubmin
Seit 1991 sind wir als geprüftes und zugelassenes Unternehmen für Privat und Gewerbe tätig.
Kundenorientierung und Zuverlässigkeit zeichnet uns als Dienstleister aus.
Kontinuierliche Weiterbildung als Kundendienst des FLN Feuerlöschgeräte Neuruppin ist selbstverständlich und bietet Ihnen die Garantie für maximale Sicherheit in Ihrem Unternehmen oder im Haushalt.
Unser Firmensitz befindet sich in 17509 Lubmin in Vorpommern-Greifswald.
Wir vertreiben Pulver-Feuerlöscher, Wasser-Feuerlöscher, Schaum-Feuerlöscher, CO²-Feuerlöscher, Fettbrand-Feuerlöscher, Metallbrand-Feuerlöscher, Sonderfeuerlöscher, Rauchmelder, Gasmelder, Wassermelder, Löschdecken, Brandflucht-Hauben, Erste Hilfe Ausrüstungen und Erste Hilfe Material.
Feuerwehrausrüstungen sowie Feuerwehrbedarf und Beschilderungen aller Art bieten wir an.
Es werden Neuausrüstungen und Wartung sowie Prüfung tragbarer und fahrbarer Feuerlöscher aller Fabrikate lt. DIN 14406/4 und DIN EN 3 durchgeführt.
Feuerlöscher
Feuerlöscher sind speziell für den aktiven Löscheinsatz und für jedermann konstruiert. Haushaltsfeuerlöscher sind handlich und leicht zu bedienen. Das Löschmittel ist gesundheitlich unbedenklich. Feuerlöscher für Haushalte sollten den Anforderungen nach DIN EN 3 entsprechen, sie sollten geprüft und anerkannt sein.
Unser Service für Ihre Sicherheit
Service bestimmt unser handeln
von der Risikoanalyse bis zur Installation einer maßgeschneiderten Sicherheitsanlage, bei uns er halten Sie die professionelle Betreuung.
Fordern Sie uns!
Rauchmelder in Ihrer Immobilie
Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein haben eine, in den Landesbauordnungen festgeschriebene Pflicht für Rauchmelder. Damit entsprechen diese Länder bereits seit langen bestehenden Forderungen von Landesfeuerwehrverbänden, der Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren sowie des Deutschen Feuerwehrverbands, die Installation von Rauchmeldern als gesetzliche Regelung in die Landesbauordnung aufzunehmen.